Selbständig entscheiden:
Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen
Geschäftsführer handeln wie Unternehmer – und unterliegen doch bestimmten vertraglichen Bestimmungen. Bei der Ausgestaltung von Geschäftsführerdienstverträgen gibt es viele Dinge zu beachten, um Konflikte zu vermeiden. Schließlich werden Sie an Ihrer Leistung gemessen und wollen sich deshalb ganz auf Ihre Leistung konzentrieren, ohne von rechtlichen Zweifeln abgelenkt zu werden.
Selbständige sind ja keineswegs immer Einzelkämpfer – sobald auch nur ein Mitarbeiter hinzukommt, wird der Selbständige zum Arbeitgeber, und damit muss plötzlich eine Fülle arbeitsrechtlicher Fragen beantwortet werden. Hier ist fachlich zuverlässige Hilfe erforderlich, damit es nicht in der Zukunft zu Schwierigkeiten kommt, die gerade ein kleines Unternehmen empfindlich belasten können.
Selbständige können aber auch trotz der äußeren Form „nur zum Schein“ selbständig sein. Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen eine Scheinselbständigkeit hat, ist ein komplexes und für den Laien schwierig abgrenzbares Thema, was in der Praxis zudem regelmäßig mit nicht unerheblichen finanziellen Auswirkungen einhergeht.
Gestaltung durch den Fachanwalt
„Brauer Rechtsanwälte Fachkanzlei für Arbeitsrecht“ berät
Geschäftsführer
- in allen Fragen des eigenen Vertrages
- im Umgang mit seinem Unternehmen
- in Bezug auf seine besonderen Rechte und Pflichten
- im Umgang mit Mitarbeitern und Betriebsrat
Selbständige
- in allen Fragen zu ihrer Rolle als Arbeitgeber
- in allen Fragen zur Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit sowie arbeitnehmerähnlichen Personen und den hiermit einhergehenden Rechtsfolgen
Nutzen Sie unsere Erfahrung – bleiben Sie handlungsfähig!